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Öffentliche Bekanntmachung

25. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 96 „Gemeinsamer Standort FFW Dachelhofen und FFW Ettmannsdorf, St.-Vitalis-Straße“

Öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat in öffentlicher Sitzung am 27.11.2023 den Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 96 „Gemeinsamer Standort FFW Dachelhofen und FFW Ettmannsdorf, St.-Vitalis-Straße“ in der Fassung vom 13.11.2023 gebilligt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich der 25. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan ist aus dem beigefügten Übersichtslageplan in der Fassung vom 13.11.2023 (Maßstab 1:5.000) ersichtlich.

Das Plangebiet wird begrenzt:
Im Norden: von landwirtschaftlicher Fläche
Im Osten: von dem Betriebsgelände einer Kläranlage
Im Süden: von gewerblichen Flächen
Im Osten: von der St.-Vitalis-Straße und daran anschließend von landwirtschaftlicher Fläche

Planungsrechtliche Ausgangslage:
Auf der Fl. Nr. 199, Gemarkung Ettmannsdorf soll ein neues gemeinschaftliches Gebäude der beiden Feuerwehren FFW Ettmannsdorf und FFW Dachelhofen errichtet werden.
Das Grundstück befindet sich derzeit im Außenbereich, weshalb ein verbindliches Bauleitplanverfahren einzuleiten ist.
Für das Vorhaben ist eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr auszuweisen.

Zum Verfahrensstand sind folgende umweltrelevanten Informationen verfügbar:
Schutzgut/Umweltbelange
Wasser
Art der vorhandenen Informationen
teilweise Lage des Plangebietes im amtlich festgesetzten Überschwemmungsbereichs HQ 100
wesentliche Inhalte
Die den Plänen des Landratsamtes und Wasserwirtschaftsamtes zugrunde liegenden Höhen der überschwemmten Bereiche sind nach einem aktuellen Nivellement des Plangebiets überholt. Im Gegensatz zu den Plangrundlagen des amtlich festgesetzten HQ100 sind die Zufahrten größtenteils nicht bzw. nur leicht im Überschwemmungsbereich des Hochwassers. Die rechtlichen Vorgaben, dass die Zufahrtstraßen für die zum Feuerwehreinsatz/Rettungskräfteeinsatz ausrückenden Personen mit maximal 15 cm überschwemmt sein dürfen, um das Erreichen des Einsatzgebäudes mit privaten PKWs sicherzustellen, werden nach derzeitigem Stand eingehalten.

Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 96 „Gemeinsamer Standort FFW Dachelhofen und FFW Ettmannsdorf, St.-Vitalis-Straße“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 13.11.2023 wird bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus, beim Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf vom 20.12.2023 bis einschließlich 01.02.2024 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Hinweis:
In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter:  - www.schwandorf.de | Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell | Aktuelles - oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de auch digital abgerufen werden.

Zur Einsichtnahme können Sie sich unter 09431 / 45-0 oder per E-Mail unter stadtplanung@schwandorf.de anmelden. Für Fragen und zur Erläuterung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen telefonisch unter 09431 / 45-208 oder 09431 / 45-262 zur Verfügung.
Während dieser Auslegungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls - schriftlich auch per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zur Planung abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Große Kreisstadt Schwandorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 25. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsbelehrung) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).