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Öffentliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. XII “Sondergebiet Photovoltaik Mitterfeld II“

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 16.07.2020 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XII „Sondergebiet Photovoltaik Mitterfeld II“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und den Vorentwurf in der Fassung von 16.06.2020 gebilligt.
Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 27.11.2023 in öffentlicher Sitzung den überarbeiteten Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XII „Sondergebiet Photovoltaik Mitterfeld II“ in der Fassung von 13.11.2023 erneut gebilligt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XII „Sondergebiet Photovoltaik Mitterfeld II“ ist der beigefügte Übersichtslageplan vom 13.11.2023 (Maßstab M 1:10.000) maßgebend.

Planungsrechtliche Ausgangslage:
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 60.257 m².
Das geplante Projektgebiet, die Flur-Nrn. 1095 (TF) und 1112 der Gemarkung Kronstetten, wird derzeit ausschließlich als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt.
An den Geltungsbereich grenzen folgende Nutzungen an:
- im Norden ein Flurweg (Flur-Nr. 1094 der Gemarkung Kronstetten), dahinter Acker
- im Osten unmittelbar weitere Ackerflächen (Flur-Nr. 1096 der Gemarkung Kronstetten), im Südosten ein Flurweg (Flur-Nr. 114), dahinter Kiefernwald
- im Süden die Kreisstraße SAD 19 (Flur-Nr. 1156 der Gemarkung Kronstetten)
In Abstimmung mit der Stadt Schwandorf legt der Vorhabensträger den Vorhaben- und Erschließungsplan vor, der von der Stadt Schwandorf als Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Satzung beschlossen wird. Als Art der baulichen Nutzung wird ein Sondergebiet nach § 1 Abs. 2 Nr. 12 i.V.m. § 11 BauNVO festgesetzt.
Das Planungsgebiet ist bisher im bestandskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Schwandorf (rechtskräftige Fassung vom 29.10.2009) als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Dementsprechend wird der Flächennutzungsplan im Sinne von § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert und die Flächen als Sonstiges Sondergebiet (Zweckbestimmung: Photovoltaik) nach § 1 Abs. 2 Nr. 12 i.V.m. § 11 BauNVO ausgewiesen (20. Änderung).

Ziele und Zwecke der Planung:
Maßgeblicher Grundgedanke und Leitziel der Planung ist die Absicht der Stadt Schwandorf, im Gemeindegebiet Entwicklungsmöglichkeiten für die Nutzung erneuerbarer Energien, wie der Solarenergie, schaffen. Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern 2023 (Ziel 6.2.1) sind erneuerbare Energien dezentral verstärkt zu erschließen und zu nutzen. Hierbei möchte die Stadt Schwandorf einen angemessenen Beitrag leisten. Neben der Nutzung der Solarenergie an und auf Gebäuden sollen in angepasstem Umfang auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen errichtet werden können, wo dies aus städtebaulichen und sonstigen Erwägungen sinnvoll und möglich ist. Nach den durchgeführten Prüfungen der Stadt Schwandorf stehen der Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage an dem gewählten Standort keine sonstigen Planungsabsichten der Stadt Schwandorf oder sonstiger Planungsträger entgegen, so dass es sinnvoll und möglich ist, die geplante Anlage an dem vorgesehenen Standort zu realisieren.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XII „Sondergebiet Photovoltaik Mitterfeld II“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 13.11.2023 wird bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus, beim Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf vom 20.12.2023 bis einschließlich 01.02.2024 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Hinweis:
In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter: - www.schwandorf.de | Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell | Aktuelles - oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de auch digital abgerufen werden.
Zur Einsichtnahme können Sie sich unter 09431 / 45-0 oder per E-Mail unter stadtplanung@schwandorf.de anmelden. Für Fragen und zur Erläuterung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen telefonisch unter 09431 /45-266 zur Verfügung.
Während der o. g. Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls – schriftlich auch per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Große Kreisstadt Schwandorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.