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Bundestagswahl 2021; Ausstellung der Briefwahlunterlagen

Das Wahlamt der Stadt Schwandorf teilt mit, dass die Wahlbenachrichtigungsbriefe an die wahlberechtigten Schwandorfer Bürger demnächst zugestellt werden.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bereits jetzt auch ohne den Wahlbenachrichtigungsbrief auf folgenden Wegen möglich:

1. Per Mail an wahlamt@schwandorf.de mit Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Meldeanschrift und evtl. abweichender Versandanschrift.

2. Persönliche Abholung im Briefwahlbüro. Dazu ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes notwendig.


Sollen die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abgeholt werden, ist ein formloser, schriftlicher Antrag (unter Angaben der oben genannten Daten) mit einer zusätzlichen Vollmacht erforderlich.
Das Briefwahlbüro befindet sich nicht im Rathaus, sondern in der Volkshochschule, Kirchengasse 1, Zi.-Nr. 205, 2. Stock.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13.00 Uhr – 16.00 Uhr, Donnerstag von 13.00 Uhr – 17.00 Uhr.