Inhalt

Corona-Regelungen im Schwandorfer Rathaus ab dem 03.04.2022

Im Schwandorfer Rathaus werden die bisher geltenden Corona-Schutzmaßnahmen und Zugangsregelungen auch nach Inkrafttreten der neuen 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverodnung am 03. April 2022 (Sonntag) bis auf weiteres beibehalten. 

Der Zutritt zum Rathaus ist daher weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Besucherinnen und Besucher haben eine medizinische Maske zu tragen und die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten.

Oberste Priorität hat nach wie vor der Schutz der Besucherinnen und Besucher, sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer Ansteckung. Die von der Stadt Schwandorf bisher angewandten Regelungen haben sich in der Krise bewährt und sollen bis zu einem weiteren Rückgang der Corona-Fallzahlen ihre Gültigkeit behalten.