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Die Vorschlagsliste für Schöffen liegt aus

Die Vorschlagsliste der Stadt Schwandorf für die Auswahl der Schöffen in den Geschäftsjahren 2024 – 2028 kann in der Zeit vom 8. bis 12. Mai im Rathaus, Spitalgarten 1, (an der Information) während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Einsprüche gegen die Vorschläge können binnen einer Woche, ab Ende der Auslegungsfrist (bis spätestens 22. Mai) bei der Stadt Schwandorf erhoben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Einspruch kann geltend gemacht werden, falls Personen in die Liste aufgenommen wurden, die nach Abschnitt II Nummer 3. bis 5. der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern vom 7. November 2012 (JMBI S. 127, 132) über die Auswahl der Schöffen nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten.