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Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 87 »Schübelfeld West«, Niederhof

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 87 »Schübelfeld West«, Niederhof

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 20.02.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das unter dem 09.05.2017 eingeleitete ergänzende Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB zur Behebung der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinen Entscheidungen vom 03.03.2017, 22.08.2017 und 24.11.2017 im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 87 „Schübelfeld West“ festgestellten Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten fortzusetzen und hat den erneuten Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 87 „Schübelfeld West“, Niederhof, Stand 08. Februar 2018, mit Begründung und Umweltbericht sowie den beigefügten Gutachten gebilligt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen des ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 zu dem erneuten Entwurf eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die im Zuge des ergänzenden Verfahrens eingeholten Gutachten zur Planbegründung machen eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich:

Der erneute Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 87 „Schübelfeld West“, Niederhof samt Begründung mit Satzungstext und Umweltbericht und beigefügten Gutachten sowie umweltbezogene Informationen werden im Rathaus, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel beim Sachgebiet Stadtplanung, Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf, erreichbar über den barrierefreien Zugang im Erdgeschoss vom 02. März 2018 bis einschließlich 03. April 2018 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter - www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell/Aktuelles auch digital abgerufen werden.

Während der o. g. Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.