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Flurneuordnung und Dorferneuerung Haselbach II, Große Kreisstadt Schwandorf, Landkreis Schwandorf

Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG)

Die Teilnehmergemeinschaft Haselbach II hat beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Feststellung des Planes über die gemeinschaftliche und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantragt. Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.

Eine Bekanntmachung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz über die Feststellung der UVP-Pflicht und die Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit von Vorhaben sowie die Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind in der Zeit vom 24.03.2022 mit 07.04.2022 in der Verwaltung der Stadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, niedergelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die Unterlagen können auch unter www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell /Aktuelles digital abgerufen werden.