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Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten / Wettbüros für die Stadt Schwandorf

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 22.03.2016 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten in der Innenstadt“ - vormals „Spielhallenverbot Innenstadt“ beschlossen. Ebenso wurde in diesem Bereich eine Veränderungssperre beschlossen.

 

Grundlage für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 ist ein Steuerungskonzept für die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten und Wettbüros im gesamten Stadtgebiet.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 09.05.2017 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des „Konzeptes zur Steuerung von Vergnügungsstätten / Wettbüros für die Stadt Schwandorf zur räumlichen Steuerung von Vergnügungsstätten sowie die Empfehlungen zu Maßnahmen und zur Vorgehensweise zur Umsetzung gebilligt und die Verwaltung beauftragt, analog § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

 

Der Vorentwurf des Konzepts zur Steuerung von Vergnügungsstätten / Wettbüros für die Stadt Schwandorf wird im Rathaus, Erdgeschoss, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel beim Sachgebiet Stadtplanung, barrierefrei zu erreichen über den Haupteingang, Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf vom 22.08.2017 bis einschließlich 25.09.2017 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

 

Hinweis:

In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter - www.schwandorf.de | Wirtschaft und Bauen | Planen und Bauen aktuell | Aktuelles | Öffentliche Auslegungen auch digital abgerufen werden.

 

Während der o. g. Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zu dem Konzept abgeben.