Inhalt

Planfeststellung für das Bauvorhaben Staatsstraße 2397 »B85 - Schwandorf - Burglengenfeld«

Erneuerung Große Naabbrücke, Mittlere Naabbrücke und Verkehrsanlagen in der Ortsdurchfahrt Schwandorf

Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 2. Mai 2022 samt Rechtsbehelfsbelehrung liegt mir einer Ausfertigung des festgestellten Plans zur allgemeinen Einsicht bei der Stadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf in der Zeit von 20. Juni 2022 bis 04. Juli 2002 während der allgemeinen Dienststunden aus. 
Für das planfestgestellte Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Schwandorf, Krondorf und Fronberg der Großen Kreisstadt Schwandorf beansprucht.
Die in den Planunterlagen enthaltenen Grunderwerbsunterlagen enthalten aus Datenschutzgründen keine Angaben über die Namen und Anschriften der Grundeigentümer. Betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümern wird von der auslegenden Stelle oder der Planfeststellungsbehörde auf Anfrage Auskunft über die vom Vorhaben betroffenen eigenen Grundstücke gegeben.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist zugestellt. Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen spätestens ab dem Beginn der Auslegung auch auf der Homepage der Regierung der Oberpfalz unter www.regierung.oberpfalz.bayern.de abgerufen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.