Inhalt

Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 86»Gewerbegebiet (GE) Sitzenhof Waldfabrik«

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat in öffentlicher Sitzung am 03.07.2018 den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 86 „Gewerbegebiet (GE) Sitzenhof Waldfabrik“ als Satzung beschlossen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 86 „Gewerbegebiet (GE) Sitzenhof Waldfabrik“ in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan einschließlich seiner Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise , wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde und die in Bezug genommenen DIN-Normen im Rathaus, über den barrierefreien Zugang im Erdgeschoss, im Westflügel beim Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer E34, Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen wird hingewiesen.
Die Unterlagen können ab sofort unter www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell /Aktuelles oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de auch digital abgerufen werden.

Hinweis:

Für die Einsichtnahme sind die allgemeinen Corona Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln weiterhin einzuhalten. Zur Einsichtnahme können Sie sich unter 09431 45-0 oder per E-Mail unter stadtplanung@schwandorf.de anmelden.

Für Fragen und zur Erläuterung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen telefonisch unter 09431 45-208 zur Verfügung.