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Teilnahme an Sitzungen des Schwandorfer Stadtrates und seiner Ausschüsse

Die Stadt Schwandorf weist darauf hin, dass für die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse ab sofort die 3G-Regelung und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt.

Der Zutritt von Besuchern zu den Sitzungen wird durch das Sicherheitspersonal kontrolliert. Bitte halten Sie Ihren Nachweis und ein gültiges Ausweisdokument bereit. Zum Zugang berechtigt ein Nachweis über die Genesung, über eine vollständige Impfung oder ein Testnachweis über einen vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test oder einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest oder ein Selbsttest, der unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden kann und der kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Personen, die keinen Nachweis vorlegen können, sind von der Sitzungsteilnahme ausgeschlossen.

Außerdem besteht die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske innerhalb der Oberpfalzhalle. Am Sitzplatz kann die Maske bei ausreichendem Sicherheitsabstand abgenommen werden.