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Vogelgrippe in der Höllohe; Auswirkungen auf das Stadtgebiet Schwandorf

Vogelgrippe in der Höllohe;
Auswirkungen auf das Stadtgebiet Schwandorf

Aufgrund des Ausbruches der Vogelgrippe in der Höllohe hat das Landratsamt einen Sperrbezirk von 3 Kilometer und ein zusätzliches Beobachtungsgebiet von 10 Kilometer um den befallenen Bereich eingerichtet.
Das Landratsamt hat an den Hauptzufahrtswegen zu dem Beobachtungsgebiet Schilder mit der deutlichen Aufschrift „Geflügelpest-Beobachtungsgebiet“ gut sichtbar angebracht. Auch im Beobachtungsgebiet gelten strenge Einschränkungen. Innerhalb der Restriktionszone dürfen Geflügelhalter ihren Bestand nicht verändern, es gilt strikte Aufstallungspflicht. Wer in einem Beobachtungsgebiet Geflügel hält, muss dies unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich dem Veterinäramt melden. Das Landratsamt erinnert noch einmal ausdrücklich daran, dass für den gesamten Landkreis eine allgemeine Stallpflicht sowie ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gelten.
Im Gebiet der Stadt Schwandorf fällt der Ortsteil „Strengleiten“ in den Sperrbezirk.

Folgende Ortsteile liegen im Beobachtungsgebiet:
Schwandorf, Altenried, Auhof, Bubach Büchelkühn, Bügerlhof, Dachelhofen, Doblergut, Ettmannsdorf, Gögglbach, Hartenricht, Kager, Kapflhof, Klardorf, Krainhof, Naabeck, Naabsiegenhofen, Nattermoos, Neukirchen, Neuried, Niederhof, Spielberg, Stegen, Striessendorf, Unterweiherhaus, Waltenhof, Wiefelsdorf, Wöllmannsbach, Zielheim, Ziegelhütte.

Nähere Informationen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.