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Volksbegehren Abberufung des Landtags

Schwandorf. Für das Volksbegehren Abberufung des Landtags werden in der Zeit von Donnerstag, 14. Oktober 2021 bis Mittwoch, 27. Oktober 2021 Eintragungslisten in den unten aufgeführten Eintragungsräumen der Stadt Schwandorf ausgelegt. Die Vereinbarung eines Termins für die Eintragung ist nicht notwendig. Eintragungsberechtigt ist jeder, der in das Wählerverzeichnis der Stadt Schwandorf eingetragen ist oder über einen Eintragungsschein verfügt. Jeder Eintragungsberechtigte kann sich unter Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses nur einmal und persönlich in die Listen eintragen (bei Eintragung mit einem Eintragungsschein ist dieser abzugeben).
Eine briefliche Eintragung ist nicht möglich. Nähere Informationen zum Volksbegehren finden Sie auf der Homepage der Stadt Schwandorf unter „Bürger & Stadt – Wahlen und Volksbegehren“.

Im Rathaus der Stadt Schwandorf, Spitalgarten 1, Erdgeschoss, Zi.-Nr. E23 bzw. Zi.-Nr. 120, 1. Stock sind Eintragungen zu folgenden Zeiten möglich:

Do., 14.10.2021 bis Mi., 27.10.2021:

Mo. – Do.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und von 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Zusätzlich:
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Do., 21.10.2021: 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr
So., 24.10.2021: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Di., 26.10.2021: 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Außerhalb des Rathauses gibt es folgende Eintragungsmöglichkeiten:

Klardorf, Schule Klardorf, Zielheimer Straße 21,
Mo.,18.10.2021: 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr