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Vollzug der Wassergesetze - Wasserrechtliche Planfeststellung für den Ausbau oberirdischer Gewässer durch Kiesabbau

Die Kieswerk Klardorf GmbH & Co. Produktions KG, Klardorfer Str., 92421 Schwandorf, hat beim Landratsamt Schwandorf die wasserrechtliche Planfeststellung für den Ausbau oberirdischer Gewässer durch Kiesabbau auf den Grundstücken mit den Flurnummern 239 (TF), 235 (TF), 302 (TF), 303 (TF), 304 (TF), 305, 306, 308 (TF), 311, 312, 313, 314, 315, 316 jeweils der Gemarkung Klardorf beantragt. Die geplante Abbaufläche befindet sich ca. 4,5 km südlich der Kreisstadt Schwandorf, unmittelbar westlich der Bahnlinie Regensburg-Weiden, zwischen Schwandorf und Klardorf. Östlich des sog. „Südsee“, und südlich des sog. „Mittleren See“. Die Planunterlagen beinhalten auch Informationen über die zu erwartenden Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse im An- und Abstrombereich und auf die Brunnen der Städtischen Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf. Der Plan liegt bei der Stadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf , über den barrierefreien Zugang im Erdgeschoss erreichbar, im Westflügel beim Sachgebiet Stadtplanung in der Zeit vom 08.03.2016 bis einschließlich 08.04.2016während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell/Öffentliche-Auslegungen veröffentlicht.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei der Stadt Schwandorf oder beim Landratsamt Schwandorf gegen den Plan erheben.