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Vollzug des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und des bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetzes (BayESG)

Ausweitung der Werkstattarbeitszeiten im Bahnbetriebswerk Schwandorf der Regentalbahn AG durch Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 01.02.2005

Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) der Regierung von Mittelfranken vom 31.01.2018, Gz. RMF-SG32-4354-9-50, der das o. g. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 14.02.2018 bis einschließlich 01.03.2018 bei der Stadt Schwandorf, im Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer E 29, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang beim Sachgebiet Stadtplanung, Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde dem Träger des Vorhabens und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz).

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Planfeststellungsbeschluss und eine den festgestellten Planunterlagen inhaltliche entsprechende Fassung der Unterlagen können während des Auslegungszeitraums auch im Internetauftritt der Regierung von Mittelfranken http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt4/abt32004_Beschluss_planfeststellung_Schwandorf_BBW.htm eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.