Inhalt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. XVIII "Sondergebiet Photovoltaik Richt" mit integriertem Grünordnungsplan Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 29.04.2021 in öffentlicher Sitzung Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XVIII "Sondergebiet Photovoltaik Richt“ mit integriertem Grünordungsplan gefasst und den Vorentwurf gebilligt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Das Plangebiet wird begrenzt Im Norden: Flurnr. 458 – Nutzung Flurweg; Im Westen: Flurnr. 456 – Böschung zur benachbarten Bahnlinie, mit Gehölzen bestockt; Im Süden: Flurnr. 460 – Landwirtschaftliche Fläche (Grünland); Im Osten: Flurnr. 462 - Nutzung Flurweg. Alle Flurstücke gehören zur Gemarkung Krondorf.
Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche / Grünland ausgewiesen.
Die Fläche grenzt unmittelbar östlich an die Bahnlinie Regensburg – Hof an. Im weiteren Umfeld verlaufen weitere Infrastrukturanlagen wie: Stromtrassen im Osten, Bundesstraße B85 im Norden und Nürnberger Straße im Süden.
Die Fläche liegt am Rande und mit Teilflächen im Überschwemmungsgebiet HQ 100 der östlich verlaufenden Naab (Retentionsausgleich geplant). Außerdem verläuft eine Gasleitungstrasse durch den Teilbereich der geplanten ökologischen Ausgleichsflächen (hier keine Bepflanzung vorgesehen).
Gegenüber der westlich der Bahnlinie gelegenen Ortschaft Richt ist die geplante Anlage durch bestehenden Gehölzbestand weitestgehend abgeschirmt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XVIII "Sondergebiet Photovoltaik Richt" mit integriertem Grünordnungsplan mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 26.03.2021 wird bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus, Erdgeschoss, beim Sachgebiet Stadtplanung, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf vom 16.09.2022 bis einschließlich 20.10.2022 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter: www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de auch digital abgerufen werden.
Während der oben genannte Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls – schriftlich auch per e-mail oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zu der Planung abgeben.