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Vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 87 »Schübelfeld West« der Stadt Schwandorf vom 29.09.2016

Gemäß § 47 Abs. 6, Abs. 5 analog der Verwaltungsgerichtsordnung wird nachstehend die Entscheidungsformel des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 03. März 2017 (Aktenzeichen 15 NE 16.2315) bekannt gemacht:
„Der am 29. September 2016 bekannt gemachte Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 87 „Schübelfeld West“ Niederhof wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt.“