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Wasserrecht; Abwasserbeseitigung Hartenricht, Gewässerausbau eines Grabens zum Gögglbach

Die Stadt Schwandorf hat beim Landratsamt Schwandorf eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von vorgereinigtem häuslichen Abwasser und gemeinsam abgeleitetem Niederschlagswasser aus Hartenricht in einen Graben sowie eine Genehmigung für die Umgestaltung eines Grabens auf Flur-Nr. 256/1 Gem. Neukirchen als Kompensationsmaßnahme für die Einleitungen aus Hartenricht und Gögglbach beantragt. Die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis sowie die Planfeststellung für den Gewässerausbau wurden mit Bescheid vom 04.08.2017 erteilt. Eine Ausfertigung des Bescheides mit der entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des genehmigten Plansatzes liegt bei der Stadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf vom 16.08.2017 bis zum 01.09.2017 im Zimmer E 17 zur Einsichtnahme aus. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Schwandorf, 10.08.2017
Andreas Feller
Oberbürgermeister