Inhalt

Wasserrecht; Abwasserbeseitigung Hartenricht und Umgestaltung Oberlauf Gögglbach

Die Stadt Schwandorf hat beim Landratsamt Schwandorf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser aus Hartenricht in einen Oberlauf des Gögglbaches sowie als Kompensationsmaßnahme für diese Einleitung und die Niederschlagswassereinleitungen aus Gögglbach einen Ausbau des Oberlaufs des Gögglbaches auf Fl.Nr. 256/1 Gem. Neukirchen (Entfernung der Verrohrung und Gestaltung eines offenen Gewässerlaufs, Errichtung eines Dammes zur Herstellung eines Rückhaltebeckens im Gewässer) beantragt.
Der Plan liegt bei der Stadt Schwandorf, Spitalgarten 1, Schwandorf, Zimmer E 17, in der Zeit vom 3. April bis 5. Mai 2017 zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch die Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei der Stadt Schwandorf oder beim Landratsamt Schwandorf gegen den Plan erheben.