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Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung der Stadt Schwandorf

Im Rahmen des Förderprogramms der Zukunft, Umwelt, Gesellschaft (ZUG) gGmbH hat die Stadt Schwandorf gemeinsam mit der zeitgeist GmbH und die kommunale Wärmeplanung für eine zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 erarbeitet. Die Stadt Schwandorf hat es sich zum Ziel gemacht, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen, welcher langfristig in den strategisch angelegten Prozess der Stadtentwicklung integriert werden soll.

Abschlussbericht “Kommunale Wärmeplanung der Stadt Schwandorf“

Zwischenberichte

Bestands- und Potentialanalyse

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der Großen Kreisstadt Schwandorf wurde eine umfassende Bestandsanalyse durchgeführt. Sie zeigt auf, wie die Wärme- und Stromversorgung im Stadtgebiet aktuell ausgestaltet ist. Untersucht wurden die Bebauungs- und Siedlungsstruktur, die vorhandenen Heizungsanlagen sowie die bestehenden Energie- und Wärmenetze. Auf dieser Grundlage wurde eine Energie- und Treibhausgasbilanz erstellt, die den heutigen Energieverbrauch und die damit verbundenen Emissionen abbildet.

Bestandsanalyse «Kommunale Wärmeplanung der Stadt Schwandorf«

Ergänzend dazu wurde eine Potenzialanalyse erarbeitet. Sie zeigt, welche Möglichkeiten im Stadtgebiet bestehen, erneuerbare Energien künftig stärker für die Wärme- und Stromversorgung zu nutzen. Der Vergleich der Ergebnisse macht deutlich, dass die vorhandenen Potenziale erneuerbarer Wärme die derzeitigen Verbräuche im Stadtgebiet grundsätzlich übersteigen. 

Potenzialanalyse «Kommunale Wärmeplanung der Stadt Schwandorf«

Eignungsprüfungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung

Mit der Eignungsprüfung der kommunalen Wärmeplanung wird das Stadtgebiet auf Teilgebiete untersucht, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Die Untersuchung hat bestätigt, dass für den überwiegenden Teil des Stadtgebiets ein vollständiger und umfassender Wärmeplanungsprozess erforderlich ist, um alle Möglichkeiten der zukünftigen Wärmeversorgung sorgfältig zu prüfen. Für einzelne Ortsteile wurde hingegen eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt.

Eignungsprüfung “Kommunale Wärmeplanung der Stadt Schwandorf“


Dokumentation

Zum 01.01.2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) in Kraft getreten und mit der bayerischen Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften wurden die Kommunen als planungsverantwortliche Stellen zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.  Die Stadt Schwandorf (30.000 Einwohner) hat bis September 2026 eine kommunale Wärmeplanung durchführt. 

Vergangene Bürger- und Akteursbeteiligungen

Im Zuge der Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung gab es zwei Phasen der Bürger- und Akteursbeteiligungen: Die erste fand im Oktober 2025 im Rahmen der Bestandsanalyse statt, die zweite im April/Mai 2026 im Rahmen der Erstellung des endgültigen Wärmeplans. Die Ergebnisse beider Beteiligungen wurden in die Endergebnisse einbezogen.

Vergangene Veranstaltungen

Eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwandorf zu den Abläufen der kommunalen Wärmeplanung fand als Auftaktveranstaltung am 14.05.2025 um 18.00 Uhr im Konrad-Max-Kunz-Saal der Oberpfalzhalle statt.

Die Präsentationen der Veranstaltung können hier eingesehen werden:

Präsentation «Kommunale Wärmeplanung der Großen Kreisstadt Schwandorf«

Präsentation «Informationsveranstaltung Kommunale Wärmeplanung«

 


FAQ Wärmeplanung

I. Allgemeine Fragen zur Wärmeplanung 

Wie läuft die kommunale Wärmeplanung ab?

Die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Schwandorf erfolgt in fünf Arbeitsschritten:

1. Eignungsprüfung: Es werden die Teilgebiete identifiziert, welche sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen.

2. Bestandsanalyse: Es werden die Daten zur Gebäude-, Siedlungs- und Energieinfrastruktur erhoben und analysiert. Verschiedenste Datenquellen liefern Informationen zur Nutzungsart und Aufbau der Gebäude, Flurstücke und Straßen. Darunter sind auch Informationen zur Energieinfrastruktur, wie bestehende Gas- und Wärmenetze, dezentrale Wärmeerzeugungsanlagen und Informationen zur generellen Gebäudestruktur (Alter und Sanierungsstand) enthalten.

3. Potenzialanalyse: Die Potenzialanalyse spiegelt wider, welche vorhandenen Potenziale zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, zur Nutzung nicht vermeidbarer Abwärme und zur zentralen Wärmespeicherung quantitativ und räumlich im Planungsgebiet zur Verfügung stehen könnten. Darüber hinaus umfasst die Potenzialanalyse eine Abschätzung der Einsparpotenziale durch die Reduzierung des Wärmebedarfs in Gebäuden sowie in industriellen und gewerblichen Prozessen. Diese Abschätzung erfolgt unter Berücksichtigung der bekannten Restriktionen räumlicher, technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Art.

4. Entwicklung eines Zielszenarios und die Identifikation von Eignungsgebieten: Es erfolg Ausarbeitung  für die langfristige Entwicklung im Planungsgebiet und die zukünftige Deckung des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Dazu gehört eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür aufzubauenden Versorgungsstruktur bis zum Zieljahr 2040.

5. Ausarbeitung Wärmeplan: Es werden sowohl grundlegende als auch konkrete Maßnahmen und Strategien für eine erfolgreiche Umsetzung des Transformationsprozesses erarbeitet. Diese beziehen sich spezifisch auf unterschiedliche Eignungsgebiete und Quartiere sowie auf strukturelle und prozesshafte Aspekte auf Seiten der kommunalen Verwaltungsebene.

Alle Schritte erfolgen in enger Zusammenarbeit mit Energieversorgern, Netzbetreibern, der Wohnungswirtschaft und den übrigen Unternehmen mit Wärmebedarf, dem Handwerk, Bürgerinnen und Bürgern und vielen weiteren betroffenen Akteuren. Sie werden auch künftig umfassend und kontinuierlich an der Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans beteiligt und dazu eingeladen, sich im Zuge der bevorstehenden Beteiligungsformate aktiv mit ihren Anliegen, Anregungen und Ideen in die Planerstellung einzubringen, sich mit den Projektverantwortlichen über die kommunale Wärmeplanung auszutauschen und sich unmittelbar über aktuelle Ergebnisse und Entwicklungen zu informieren.

Was sind die Vorteile von Fernwärme?

In der Regel wird die Wärme für Heizung und Warmwasser bei der Fernwärmeversorgung direkt an die Verbraucher über isolierte Rohrleitungssysteme, die unterirdisch verlegt sind, über eine betriebliche oder eine Hausanschlussleitung übertragen. Die Folgen sind u. a., dass es nicht mehr nötig ist, eine eigene Heizanlage zu verwenden, und dass es keine Wartungskosten oder Kosten für den Schornsteinfeger mehr gibt. Darüber hinaus leistet Fernwärme im Rahmen des richtigen Energiemixes einen Beitrag zum klimafreundlichen Heizen und damit zum Klimaschutz. So können verschiedene erneuerbare Energiequellen und unvermeidbare Abwärme (z. B. aus Produktionsprozessen von Unternehmen oder aus bestimmten Rechenzentren) in die Wärmeversorgung integriert werden.

Auf der Website der Verbraucherzentrale finden Sie unter anderem über den folgenden Link detaillierte Informationen zur Funktionsweise der Fernwärme und zu ihren Vorteilen sowie zu Argumenten, die gegen Fernwärme sprechen können:

Verbraucherzentrale zum Thema Fernwärme

Was sind die Vorteile einer Wärmepumpe?

Eine Wärmepumpe nutzt zur Beheizung Umweltwärme, die sie, je nach Auslegung, zuvor der Luft, dem Grundwasser oder der Erde entzogen hat. Für diesen Prozess wird Strom benötigt. Wird dieser aus dem öffentlichen Netz bezogen, ist der Beitrag, den eine Wärmepumpenheizung zum Klimaschutz leisten kann, davon abhängig, wie groß der Anteil an Windenergie, Sonnenenergie und anderen erneuerbaren Energien am Strommix ist. Eine Wärmepumpe kann aber auch mit Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage betrieben werden, was sowohl ökologisch vorteilhaft ist als auch eine Unabhängigkeit von steigenden Stromkosten mit sich bringt.

Umfangreiche Informationen zur Funktionsweise einer Wärmepumpe und zu ihren Vorteilen, aber auch dazu, welche Voraussetzung ein Haus erfüllen muss, damit eine Wärmepumpe sinnvoll ist, sowie zu möglichen Argumenten, die gegen Wärmepumpen sprechen können, erhalten Sie unter anderem auf der Webseite der Verbraucherzentrale:

Verbraucherzentrale zu Wärmepumpen

In welchen Abständen wird die Wärmeplanung aktualisiert?

Gemäß § 25, Absatz 1 des Wärmeplanungsgesetzes ist die Stadt Schwandorf als planungsverantwortliche Stelle verpflichtet, den Wärmeplan spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und die Fortschritte der Umsetzung der ermittelten Strategien und Maßnahmen zu überwachen. Bei Bedarf ist der Wärmeplan zu überarbeiten und zu aktualisieren.

II. Bin ich oder mein Betrieb betroffen?

Muss ich meine funktionierende Heizungsanlage außer Betrieb nehmen?

Nein, funktionierende Gasthermen, Ölheizungen etc. können auch nach Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes weiter genutzt werden. Eine Umstellung auf Öl- oder Gasheizung wäre jedoch sowohl umwelt- als auch wirtschaftlich vorteilhaft.

Gas ist vergleichsweise klimafreundlich und war immer sehr günstig. Wieso sollte ich meine Energieversorgung umstellen?

Auch wenn moderne Brennwertkessel sehr effizient arbeiten, verursacht die Nutzung von Erdgas zur Wärmegewinnung dennoch CO₂-Emissionen. Durch die schrittweise Anhebung des CO₂-Preises wird das Heizen mit Gas in den nächsten Jahren kontinuierlich wesentlich teurer werden. Gleichzeitig werden die Kosten für regenerative Lösungen wie Fernwärme oder Wärmepumpen niedriger und durch gesteigerte Effizienz der Wärmebedarf sinken, sodass sich der Umstieg in jedem Fall auch finanziell lohnt.

Was passiert bei einem Defekt meiner Heizungsanlage?

Solange defekte Heizungsanlagen repariert werden können, dürfen sie auch weiter betrieben werden. Voraussetzung ist dann jedoch der Nachweis einer vorausgegangenen Energieberatung, welche über finanzielle Risiken dieses Schrittes aufklärt und nachhaltige Alternativen aufzeigen kann. Zudem müssen Betreiberinnen und Betreiber dieser Anlagen gemäß Gebäudeenergiegesetz sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem – also vollständig CO₂-frei hergestelltem – oder blauem Wasserstoff – also unter Abscheidung und dauerhafter Speicherung des bei der Herstellung angefallenen CO₂ – einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird.

Sollte ich eine neue Gasheizung einbauen lassen, solange es noch möglich ist?

Funktionierende Heizungsanlagen müssen nicht ersetzt werden, und defekte Anlagen dürfen, solange kein Totalschaden vorliegt, auch nach Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes weiter repariert werden. Für die Entscheidung, welche Art zu heizen auch langfristig am rentabelsten ist, sollte im Einzelfall immer eine qualifizierte Energieberatung oder ein Heizungsfachbetrieb hinzugezogen werden. Das Heizen mit Gas wird sich in den nächsten Jahren jedoch erheblich verteuern und stellt meist keine wirtschaftliche Lösung mehr dar.

Wird das Gebäude, in dem ich wohne, an die Fernwärme angeschlossen?

Das Fernwärmenetz wird in vielen Bereichen erweitert werden, in denen ein hoher Wärmebedarf besteht. Genauere Informationen liefern die kommunale Wärmeplanung sowie die Ortsteilsteckbriefe (siehe "Kommunale Wärmeplanung der Stadt Schwandorf"). 

Was kann ich sonst noch tun, um den Energieverbrauch eines Gebäudes zu senken?

Neben einer Installation einer klimafreundlichen Heizungs- oder Klimatisierungsanlage sollte auch die Gebäudedämmung betrachtet werden. Zwar sind hier in der Regel die Investitionssummen höher als bei der Sanierung des Heiz- oder Klimatisierungssystems, der Energieverbrauch kann aber nachhaltiger gesenkt werden. Je besser das Gebäude gedämmt ist, desto geringer werden der Heiz- bzw. der Kühlbedarf sein. Dies wiederum beeinflusst, welches System nach der Sanierung im Optimalfall zum Einsatz kommen sollte und welche Investitions- und Folgekosten damit verbunden sind. So lohnt sich der Umstieg von alten Öl- oder Gasheizungen auf Fernwärme eher in weniger gut isolierten Altbauten mit einem hohen Energiebedarf. Eine Wärmepumpe eignet sich hingegen eher in Gebäuden, in denen der Strombedarf zur Beheizung durch eine energetische Sanierung bereits signifikant verringert werden konnte. In Gebäuden, die sich in einem energetisch schlechten Sanierungszustand befinden, führt der Einsatz von Wärmepumpen durch den hohen Stromverbrauch andernfalls zu entsprechend hohen Kosten und – je nach Strommix – zu Treibhausgasemissionen.

Neben dem Heizungstausch und der energetischen Sanierung gibt es eine Reihe weiterer nicht- und geringinvestiver Maßnahmen, mit denen der Energieverbrauch im Alltag gesenkt und unmittelbar Energie für Heizung und Warmwasser eingespart werden kann: vom Herunterdrehen der Heizung und dem Einsatz von Thermostaten über den hydraulischen Abgleich des Rohrnetzes im Haus bis hin zur Abdichtung von Türen oder dem Einsatz wassersparender Armaturen für Dusche oder Waschbecken.

Wo kann ich mich zum Thema Wärmeplanung näher informieren?

Fragen rund um das Thema kommunale Wärmeplanung beantworten das städtische Klimaschutzmanagement (Projektplanung) und die Städtische Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf (Umsetzung und technische Fragen). Sie erreichen die Ansprechpartner per E-Mail unter klimaschutz@schwandorf.de und info@swf-sad.de.

Beratungsangebot und Fördermöglichkeiten von Sanierungen bis zum Heizungstausch*

* Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Webseiten kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden.

Energieberatungen vermittelt durch die Verbraucherberatungsstelle Schwandorf

Termin vereinbaren bei der Verbraucherberatungsstelle der Stadt Schwandorf:

Verbraucherberatungsstelle

Öffnungszeiten:
Dienstag             09:00 – 12.30 Uhr (nur telefonisch oder per Mail)
Donnerstag        09:00 – 12.30 Uhr (Büro im Rathaus Schwandorf)

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch (09431 / 45-290), schriftlich (Verbraucher Service Bayern im KdFB e. V., Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) oder per E-Mail (schwandorf@verbraucherservice-bayern.de) an uns.

Mehr Informationen liefert die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan für Ihr Wohngebäude

Hohe 80 % Förderung bis zu 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser oder bis zu 1.700 € für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten für eine vollwertige Energieberatung für ein Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan als Wegbereiter für die Inanspruchnahme weitere Fördermittel.

  1. Energieberater aussuchen unter www.energie-effizienz-experten.de
  2. Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen: Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude – oder einfach durch den Energieberater mittels Vollmacht erstellen lassen.

Mehr Informationen unter: Energieberatung für Wohngebäude - Förderprogramme

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) für private Haushalte

  1. Förderung des Heizungstausches (Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen, Wärmenetzanschluss) bis zu 70 %
  2. Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen (z.B. Dämmung Gebäudehülle oder Erneuerung von Fenstern)
  3. Zinsverbilligte Ergänzungskredite der KfW

Mehr Informationen unter: Energieberatung für Wohngebäude - Förderprogramme

Förderkredite und Zuschüsse der KFW:

Förderkredite und Zuschüsse für bestehende Immobilien

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude