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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 91 »Siedlungsstrukturerhalt«, nördlich der Wackersdorfer Straße und der Tannenstraße - Beschluss über die Einstellung des Bauleitplanverfahrens

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 28.11.2022 in öffentlicher Sitzung die Einstellung des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 91 „Siedlungsstrukturerhalt“, nördlich der Wackersdorfer Straße und der Tannenstraße beschlossen. Der Beschluss über die Einstellung des Bauleitplanverfahrens wird hiermit bekannt gemacht.

Einstellungsgründe:

Bauleitpläne solen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringen und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten sowie dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Im Rahmen des Verfahrens haben sich Erkenntnisse ergeben, die zum Zeitpunkt der ersten Bestandserhebung noch nicht ersichtlich waren. Darüber hinaus führte die Öffentlichkeitsbeteiligung vor Augen, dass einzelne Festsetzungen in vielen Teilbereichen zu einer unbeabsichtigten Härte führen würden. Die Planungsabsicht, die ursprünglichen homogenen städtebaulichen Strukturen zu wahren und das Gebiet vor Fehlentwicklungen zu schützen ist zwar immer noch das Ziel, die Wahl der Festsetzungen in Kombination mit der Größe des Planungsgebietes nur derart streng, dass man hier nicht mehr von einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung sprechen kann. Deshalb stellt sich die Situation planungsrechtlich aktuell so dar, dass die einst gebilligte Planungskonzeption gerade im Hinblick auf die Größe und die unterschiedliche städtebauliche Körnung des Plangebietes, nicht mehr vorstellbar ist und sogar dem Gebot des § 1 Abs. 5 BauGB nicht mehr entspricht, da von genau dieser nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung leider nicht mehr die Rede sein kann. In Folge dessen wird das Verfahren eingestellt, da das Erfordernis der Planung nicht mehr unter den einst gewählten Vorgaben besteht.

Die Einstellung der Bauleitplanverfahren sorgt für Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und Transparenz für die Öffentlichkeit, die Behörden und innerhalb der Stadtverwaltung.
Die Bekanntmachung kann auch digital unter: www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell/Aktuelles oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de abgerufen werden.
Für Fragen und zur Erläuterung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen telefonisch unter 09431 45-208 oder 09431 45-264 zur Verfügung.