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Änderung der Sanierungssatzungen »II A Breite Straße« und »Innenstadt"

Der Stadtrat der Stadt Schwandorf hat am 29.05.2017 in öffentlicher Sitzung folgendes beschlossen:
Das Sanierungsgebiet „II A Breite Straße“ soll vom „umfassenden Verfahren“ in das „vereinfachte Verfahren übergeleitet werden. Die beiden bestehenden Sanierungssatzungen „II A Breite Straße“ und „Innenstadt“ sollen durch Aufnahme des Geltungsbereichs des Sanierungsgebietes „II A Breite Straße“ in das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ im Rahmen einer Änderungssatzung in einer Satzung zusammengeführt werden. Im Rahmen der Änderung der Sanierungssatzung soll die sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht ausgeschlossen werden und die Satzung mit einer Frist von 10 Jahren versehen werden. Im Nachgang zu o. g. Änderung der Sanierungssatzung „Innenstadt“ durch Erweiterung um den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes „II A Breite Straße“ soll die bestehende Sanierungssatzung „II A Breite Straße“ aufgehoben werden. Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt die Entwürfe der Änderungssatzung für das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ und der Aufhebungssatzung für das Sanierungsgebiet „II A Breite Straße“ öffentlich auszulegen sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.
Die Entwürfe der Änderungssatzung inkl. Lageplan sowie der Aufhebungssatzung werden im Rathaus, Erdgeschoss, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel beim Sachgebiet Stadtplanung, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf vom 08.06.2017 bis einschließlich 10.07.2017 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Jedermann kann dort die Entwürfe einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.