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Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 86 Gewerbegebiet (GE) Sitzenhof »Waldfabrik« gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 24.04.2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 86 „Gewerbegebiet (GE) Sitzenhof Waldfabrik“ i. d. F. vom 24.04.2018 gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Das Planungsgebiet befindet sich ca. 3 km westlich der Stadt Schwandorf nahe des Ortsteils Ettmannsdorf West. An das Gebiet grenzen im Norden und Nordosten Waldflächen, im Osten landwirtschaftliche Nutzflächen und das Wohngebiet Ettmannsdorf West, im Süden landwirtschaftliche Versuchsflächen der Fa. Horsch, sowie Flächen für die Landwirtschaft mit besonderer Eignung zur Grünlandnutzung und der Haselbach, und im Westen das Gut Sitzenhof an. Die räumliche Ausdehnung des Baugebietes umfasst die bestehenden Betriebsflächen, die bestehende Zufahrt (Allee) mit Anbindung an die Kreisstraße sowie einen Teil der Ausgleichsflächen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von 22,2 ha.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 86 „Gewerbegebiet (GE) Sitzenhof Waldfabrik“ mit Begründung und Umweltbericht werden im Rathaus, Erdgeschoss, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang beim Sachgebiet Stadtplanung, Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf vom 07.05.2018 bis einschließlich 11.06.2018während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter https://www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell auch digital abgerufen werden

Während der o. g. Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.