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Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes bekommen. Ab sofort ist unter der Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de die Informationsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung im Internet erreichbar.

Im Rahmen dieser Lärmaktionsplanung wird am 30. Juni 2017 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen. Bis zum 25. August 2017 haben die Öffentlichkeit, Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessensgemeinschaften dann die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de. Alternativ hierzu können die Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann vom 30. Juni 2017 an über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden. Die Informationsplattform zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Die Anwendung zur aktiven Beteiligung wird jeweils rechtzeitig zum Start der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich zum Informationsangebot freigeschaltet.

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 30. Juni 2017 bis 25. August 2017

Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Weitere Informationen und Fragen

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse:
www.laermaktionsplanung-schiene.de

Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn richten.

Bitte keine Einwendungen und Stellungnahmen an die Stadt Schwandorf einreichen. Das Eisenbahn-Bundesamt ist für dieses Verfahren zuständig!

Schwandorf, den 22.06.2017
Stadt Schwandorf

gez. Andreas Feller

Andreas Feller
Oberbürgermeister


Allgemeine Dienststunden:
Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und
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  • Lärmaktionsplan an Haupteisenbahnstrecken des Bundes