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Überprüfung der Standfestigkeit von Grabdenkmälern in den Städtischen Friedhöfen Schwandorf

Der Friedhofsträger ist nach den Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft (§ 9 Nr. 2) verpflichtet, die Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. 

Die Kontrolle durch das städtische Personal findet ab dem 29. April 2024 statt und wird einige Tage in Anspruch nehmen.

Die Friedhöfe werden in der nachstehenden Reihenfolge überprüft:

  • Friedhof Dachelhofen,
  • Friedhof Ettmannsdorf,
  • Friedhof Klardorf,
  • Friedhof Fronberg
  • und Friedhof Schwandorf.

Die Friedhofsverwaltung bittet die Grabnutzungsberechtigten ihrer Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht gem. § 37 der Friedhofssatzung nachzukommen und eventuelle Schäden durch eine fachkundige Firma beseitigen zu lassen.
Sollten bei der Überprüfung durch das städtische Personal Mängel in der Standfestigkeit festgestellt werden, wird ein entsprechender Hinweis am Grabstein angebracht bzw. werden die Nutzungsberechtigten angeschrieben. Bei akuter Unfallgefahr muss der Grabstein umgelegt werden.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter derTel. Nr. 09431 45-194.