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Aktion »Saubere Stadt«

Im Interesse eines sauberen und gepflegten Ortsbildes ruft die Stadt alle Grundstücksbesitzer auf, Hecken und Sträucher zurück zu schneiden und Bäume auszulichten. Dabei gelten folgende Regeln: Überhängende Äste an Gehwegen sind von den Grundstückseigentümern auf 2,50 m und an Straßen auf 4,50 m Lichtraumprofil zurück zu schneiden. Anlieger müssen auch Straßennamenschilder und Verkehrszeichen von Ästen freihalten. Unbebaute Grundstücke sind zu mähen. Wilde Müllablagerungen sind ebenfalls von den Grundstückseigentümern zu entsorgen.