Inhalt

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 87»Schübelfeld West«, Niederhof mit Änderung des Flurbereinigungsplans Alberndorf

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 09.05.2017 in öffentlicher Sitzung das ergänzende Verfahren für den Bebauungsplan mit integriertem Gründordnungsplan Nr. 87 „Schübelfeld West“, Niederhof, beschlossen. Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat in öffentlicher Sitzung am 24.04.2018 den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 87 „Schübelfeld West“ Niederhof i. d. F. vom 24.04.2018 als Satzung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, zur erforderlichen Änderung des Flurbereinigungsplans Alberndorf im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 87 die Zustimmung des Landratsamts Schwandorf gemäß einzuholen.

Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 87 „Schübelfeld West“, Niederhof wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Ebenso wird hiermit die Zustimmung des Landratsamtes als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.05.2018 zur Änderung des Flurbereinigungsplans Alberndorf im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 87 gemäß § 58 Abs. 4 FlurbG ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 87 „Schübelfeld West“, Niederhof in Kraft. Gleichzeitig wird mit dieser Bekanntmachung der Flurbereinigungsplan Alberndorf im Bereich des Bebauungsplans Nr. 87 „Schübelfeld West“, Niederhof geändert.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan einschließlich seiner Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise , wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde und die in Bezug genommenen DIN-Normen im Rathaus, über den barrierefreien Zugang im Erdgeschoss, im Westflügel beim Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer E 34, Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.