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Erneute und verkürzte öffentliche Auslegung der Planunterlagen für die 07. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Gewerbegebiets Sitzenhof »Waldfabrik« gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 24.04.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den erneuten Entwurf der 07. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Gewerbegebiets Sitzenhof „Waldfabrik“ vom 13.04.2018 in der gebilligten Fassung vom 24.04.2018 erneut im verkürztem Verfahren öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Mit der 07. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung des Gewerbegebietes der Fa. Horsch in Sitzenhof geschaffen werden. Im Parallelverfahren erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 86 „Gewerbegebiet (GE) Sitzenhof Waldfabrik“. Insgesamt werden die im wirksamen Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan genehmigten Flächen im Süden größtenteils aufgegeben und nach Norden verlagert. Planungsanlass ist folglich keine reine Neuschaffung von gewerblichen Flächen sondern eine Verlagerung dieser. Dies ist in der Tatsache begründet, dass die bereits dargestellten Flächen im Bereich der bestehenden landwirtschaftlichen Flur, nordöstlich der Allee, aus Gründen der Nähe zu den bestehenden Wohnbauflächen in Ettmannsdorf aus immissionsschutztechnischer Sicht nur im verminderten Umfang genutzt werden können. Künftig wird das Planungsgebiet als Gewerbegebiet (GE) gem. § 8 BauNVO ausgewiesen.

Der Entwurf der 07. Änderung des Flächennutzungsplanes muss wegen der Änderungen und Ergänzungen nach durchgeführter Abwägung im Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt werden.

Der erneute Entwurf der 07. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Gewerbegebiets Sitzenhof „Waldfabriksamt Begründung und gesonderter Anlage Umweltbericht sowie folgende verfügbare umweltbezogene Informationen werden im Rathaus, Erdgeschoss, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, beim Sachgebiet Stadtplanung, Spitalgarten 1 in Schwandorf vom 04.05.2018 bis einschließlich 22.05.2018 (verkürzte Auslegungsfrist) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter - https://www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell auch digital abgerufen werden

Während der verkürzten Auslegungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - eine Stellungnahme zu der Planung abgeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.