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Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 »Westlich der Dachelhofer Straße«

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat die 1.  Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Westlich der Dachelhofer Straße“ im vereinfachten Verfahren als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung im Rathaus, über den barrierefreien Zugang im Erdgeschoss, im Westflügel beim Sachgebiet Stadtplanung, Erdgeschoss, Zimmer E 34, Spitalgarten 1, Schwandorf während der üblichen Dienststunden einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.