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Versand der Wahlbenachrichtigungen und Beantragung von Briefwahl

Das Wählerverzeichnis für die Europawahl am 9. Juni 2024 wurde zum Stichtag 28. April 2024 angelegt.

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die wahlberechtigten Schwandorfer Bürger werden in den nächsten Tagen zugestellt. Das Wahlamt bittet in dieser Zeit den Inhalt des Briefkastens besonders genau zu prüfen, damit die Wahlbenachrichtigung nicht versehentlich (z. B. bei der Entsorgung von Werbeprospekten) verloren geht.
Die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 6. Mai 2024 ausgestellt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Sie können den Wahlschein auch formlos schriftlich, per Mail (an briefwahl@schwandorf.de mit Angabe von Familiennamen, Vorname, Geburtsdatum, Meldeanschrift und evtl. abweichender Versandanschrift) oder persönlich im Briefwahlbüro beantragen. Außerdem ist ein QR-Code aufgedruckt, mit dem die Briefwahl ganz einfach beantragt werden kann. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Für die Beantragung ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes notwendig. Sie können vor Ort auch direkt an der Briefwahl teilnehmen.
Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragen oder in Empfang nehmen möchte, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht, die auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt ist. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen ab sofort auch online auf der Homepage der Stadt Schwandorf (www.schwandorf.de) beantragen. Dazu wird die Nummer Ihres Stimmbezirkes und die Nummer, mit der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, benötigt. Beides ist auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Die Online-Antragstellung ist möglich bis Sonntag, 2. Juni 2024 um 23:00 Uhr.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, Zimmer E 23 im Erdgeschoss. Öffnungszeiten: vormittags Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr – 11:45 Uhr, Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr, nachmittags Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 Uhr – 17:00 Uhr. Am Freitag, 7. Juni 2024, ist das Briefwahlbüro von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann der Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 9. Juni 2024, 15:00 Uhr gestellt werden. Beachten Sie hierzu die entsprechenden Postlaufzeiten.