Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung
Weitere Informationen
Kurzbeschreibung
Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Beschreibung
Wer in Deutschland ein Gewerbe betreiben möchte, muss persönlich zuverlässig sein.
Mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie erfahren, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben und nachweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind. Dies ist insbesondere nötig, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben, zum Beispiel:
- Immobilienvermittlung
- Gebrauchtwagenhandel
- Reisebüro
Im Gewerbezentralregister werden erfasst:
- Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe,
- Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen,
- Gewerbeuntersagungen,
- Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins sowie dessen Entzug,
- Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden,
- Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
- Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe in bestimmten Fällen,
- Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200,00 EUR im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Für natürliche Personen:
- Sie stellen den Antrag persönlich oder
- Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter stellt den Antrag für Sie.
Für juristische Personen:
- Die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter beziehungsweise die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragene bevollmächtigte Person des Gewerbebetriebs stellt den Antrag.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Gebühr: 13 EUR
Vorkasse: ja
Formulare
Online-Verfahren
Mit dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie, Dienstleistungen wie die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, online in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Wenn Sie Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beanstanden, können sie diese mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung anfechten.
Verwandte Themen
- Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
- Gaststättenerlaubnis; Beantragung
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
- Gaststättenrechtliche Gestattung für vorübergehenden Alkoholausschank aus besonderem Anlass; Beantragung
- Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch Nicht-EU-Bürger
- Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch EU-Bürger
- Gewerberegisterauszug; Beantragung
Redaktionell verantwortlich
Stand: 27.06.2026