Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih
Weitere Informationen
Kurzbeschreibung
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Beschreibung
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.
Kosten
Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 13.09.2023
Stand: 13.09.2023