Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zu Sonderleistungen
Weitere Informationen
Beschreibung
Nähere Informationen über die Sonderleistungen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.
Rechtsgrundlagen
Kurzbeschreibung
Neben den üblichen Angeboten können im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch Sonderleistungen wie z. B. Ruf-, Bade-, Kindergarten- oder Discobusse angeboten werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 10.08.2021
Stand: 10.08.2021